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Ein weiterer „geprüfter Lotse“ in unseren Reihen

LM Mairhofer Florian besuchte diesen Lehrgang an der LFS in Linz.
Die Ausbildung zum Lotsen berechtigt die Feuerwehrmänner/Frauen zum Verkehr regeln auf öffentlichen Straßen auch wenn nicht „Gefahr in Verzug“ § 44b vorliegt. Es muss jedoch hierfür ein Auftrag (Genehmigung)der BH Rohrbach vorliegen.! § 97 Abs. 4 StVO (für nicht oder wenig planbare Ereignisse,z.B. Polizeiassistenz oder bei Veranstaltungen)
Herzliche Gratulation .